STATUTEN

Das Nationalkomitee PIARC Switzerland ist im Auftrag des Bundesamts für Strassen (nachfolgend «ASTRA») Mitglied des PIARC Weltstrassenverbands (nachfolgend «PIARC»).

Das Nationalkomitee PIARC Switzerland vertritt die Interessen der Schweiz im globalen Netzwerk und beteiligt sich aktiv am internationalen Austausch über Themen wie Strasseninfrastruktur, Verkehrssicherheit, technologische Innovationen und nachhaltige Entwicklung. Die nationale Vertretung arbeitet eng mit Experten, Regierungsstellen und der Strassenbauindustrie zusammen, um Best Practices und innovative Lösungen für die Schweiz zu entwickeln und zu teilen.

Das Nationalkomitee PIARC Switzerland hat folgende Ziele:

  1. Das Nationalkomitee PIARC Switzerland generiert mit zielgerichteter Kommunikation Aufmerksamkeit für ausgewählte Themenbereiche aus den Technical Committees von PIARC;
  2. Das Nationalkomitee PIARC Switzerland fördert über geeignete Gefässe den Austausch und die Diskussion zu ausgewählten Themen aus den Technical Committees von PIARC;
  3. Das Nationalkomitee PIARC Switzerland vernetzt interessierte Stakeholder aus dem Mobilitäts- und Infrastrukturbereich durch Wissenstransfer zu relevanten Fragestellungen in Gegenwart und Zukunft;
  4. Das Nationalkomitee PIARC Switzerland positioniert die Schweiz als eines der führenden Länder im Mobilitäts- und Infrastrukturbereich, indem ausgesuchte Ideen und Lösungen über das Nationalkomitee PIARC Switzerland und die Technical Committees von PIARC proaktiv in die Arbeit von PIARC eingebracht werden.

Artikel 1 Zweck

  1. Das Nationalkomitee PIARC Switzerland
    a) fördert das Interesse der Schweiz (u.a. Behörden, Fachgremien, Verbände, Hochschulen) für PIARC;
    b) unterstützt die Organe von PIARC in ihrer Arbeit;
    c) organisiert nationale Kongresse und Zusammenkünfte;
    d) erarbeitet Vorschläge zuhanden von PIARC;
    e) koordiniert die Schweizer Mitglieder in den Technical Committees von PIARC;
    f) koordiniert die Schweizer Teilnahme an den PIARC Weltstrassen- und Winterdienstkongressen;
    g) verbreitet die Arbeitsergebnisse von PIARC in der Schweiz.
  2. Das Nationalkomitee PIARC Switzerland ist politisch und konfessionell neutral.

Artikel 2 Mittel

Die Mittel zur Verfolgung der Ziele des Nationalkomitees PIARC Switzerland bestehen aus Mitgliederbeiträgen – abzüglich Teilbeträgen zuhanden von PIARC. Die Mitgliederbeiträge werden vollumfänglich für die Mitglieder des Nationalkomitees PIARC Switzerland eingesetzt.

 

 

Artikel 3 Mitgliederkategorien

  1. Das Nationalkomitee PIARC Switzerland setzt sich zusammen aus:
    a) der schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das ASTRA;
    b) regionalen Behörden (Kantone, Gemeinden);
    c) Kollektivmitgliedern (Verbände, Unternehmen);
    d) Einzelmitgliedern;
    e) Ehrenmitgliedern.
    Die Möglichkeit einer zusätzlichen Kategorie für Studentinnen und Studenten mit einem reduzierten Jahresbeitrag wird geprüft.
  2. Alle Mitglieder des Nationalkomitees PIARC Switzerland sind gleichzeitig Mitglieder von PIARC.

Artikel 4 Eintritt

  1. Das schriftliche Aufnahmegesuch ist an die Geschäftsstelle zu richten.
  2. Über die Aufnahme entscheidet das Fachboard.

Artikel 5 Rechte und Pflichten

  1. Jedes Mitglied erhält unentgeltlich die Online-Fachzeitschrift Routes/Roads von PIARC. Ein gedrucktes Exemplar kann bei PIARC gegen Entgelt bestellt werden.
  2. Jedes Mitglied bezahlt einen Beitrag. Dieser wird jährlich erhoben.
  3. Alle offiziellen Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz in den Technical Committees von PIARC, die vom ASTRA dazu ernannt wurden, haben das Recht auf Spesenvergütung gemäss Spesenreglement (vgl. Anhang).
  4. Es findet i.d.R. eine jährliche Mitgliederversammlung statt.

Artikel 6 Austritt

  1. Der Austritt kann nur auf Ende eines Geschäftsjahres (per 31. Dezember) mit einer ein-monatigen Kündigungsfrist erfolgen. Das Austrittsschreiben ist an das Fachboard zu richten.
  2. Austretende Mitglieder haben ihren Verpflichtungen dem Nationalkomitee PIARC Switzerland gegenüber für das laufende Geschäftsjahr nachzukommen.
  3. Austretende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Nationalkomitees PIARC Switzerland.
  4. Im Todesfall von Einzelmitgliedern oder durch die Auflösung von Organisationen erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

Artikel 7 Ausschluss

  1. Ein Mitglied kann namentlich aus dem Nationalkomitee PIARC Switzerland ausgeschlossen werden, wenn es seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, gegen Statuten und Reglemente von PIARC und des Nationalkomitees PIARC Switzerland verstösst oder das Ansehen von PIARC oder des Nationalkomitees PIARC Switzerland schädigt.
  2. Über den Ausschluss entscheidet das Fachboard. Das betroffene Mitglied kann über den Entscheid innert 14 Tagen an das Fachboard schriftlich rekurrieren.

Artikel 8 Ehrenmitglieder

  1. Wer sich in besonderer Weise um das Nationalkomitee PIARC Switzerland verdient gemacht hat, kann zum Ehrenmitglied ernannt werden.
  2. Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Jahresbeitrags befreit. Sie geniessen alle Rechte ordentlicher Mitglieder.

Artikel 9 Organe des Nationalkomitees PIARC Switzerland

Die Organe des Nationalkomitees PIARC Switzerland sind:

  1. das Fachboard;
  2. die Geschäftsstelle.

Artikel 10 Das Fachboard

  1. Das Fachboard setzt sich zusammen aus dem/der Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern. Das Fachboard organisiert sich im Übrigen selbst.
  2. Das Fachboard kann namentlich für administrative Aufgaben Hilfspersonen beiziehen sowie Arbeitsgruppen und Kommissionen mit aussenstehenden Personen einsetzen. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung werden vom Fachboard festgelegt.

Artikel 11 Aufgaben des Fachboards

  1. Das Fachboard
    a) vertritt das Nationalkomitee PIARC Switzerland gegen aussen;
    b) führt die laufenden Geschäfte;
    c) sorgt für die Einhaltung der Reglemente;
    d) verwaltet das Vermögen des Nationalkomitees PIARC Switzerland;
    e) koordiniert die Tätigkeiten in den Technical Committees von PIARC;
    f) zieht die Mitgliederbeiträge ein und leitet einen Teil davon an PIARC weiter;
    g) bestimmt und führt die Geschäftsstelle.

Artikel 12 Die Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle erledigt die organisatorischen, administrativen und finanziellen Aufgaben des Nationalkomitees PIARC Switzerland. Sie erledigt Korrespondenzen mit PIARC entweder in englischer oder französischer Sprache.

Artikel 13 Änderung der Statuten

Die Statuten können jederzeit durch das Fachboard geändert werden. Eine Information an die Mitglieder hat zu erfolgen.

Artikel 14 Auflösung des Nationalkomitees PIARC Switzerland

Das Nationalkomitee PIARC Switzerland kann jederzeit per Ende Jahr aufgelöst werden. Eine frühzeitige Information an die Mitglieder hat zu erfolgen.

Das vorliegende Reglement wurde am 19. Mai 2025 durch das Fachboard freigegeben und ist folglich zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten.

Das Nationalkomitee PIARC Switzerland
Der/die Vorsitzende